Impressum
Ulrichs Friseure & Barbiere
Inhaberin Frau Marina Ulrich
Birkenstraße 19
91623 Sachsen bei Ansbach
USt-IdNr: DE292953886
E–Mail: servus@ulrichs-friseure.de
Tel: 09827 928448
Berufsbezeichnung: Frisörmeisterin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Mittelfranken, Sulzbacher Straße 11-15, 90489 Nürnberg
Berufsrechtliche Regelungen:
Handwerksordnung, zu finden unter: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html
Weitere Reglungen, zu finden unter: https://www.hwk-mittelfranken.de/artikel/rechtsgrundlagen-75,1542,2872.html
Termine
(§ 632 BGB)
(§ 642 abs. 1 BGB)
Ulrichs Friseure & Barbiere arbeiten hauptsächlich nach Terminvereinbarung. Den Kunden werden nach der Angabe der vom Kunden gewünschten Dienstleistungen Termine angeboten. Nach Annahme des Termins durch den Kunden wird dieser dann fest mit Datum, Uhrzeit und den gewünschten Dienstleistungen reserviert.
Dies kann persönlich, telefonisch (über: 09827 928448) oder über ein entsprechendes
Buchungstool auf der Homepage www.ulrichs-friseure.de geschehen. Sobald der Termin reserviert ist, entsteht zwischen dem Kunden und Ulrichs Friseure & Barbiere ein Dienstleistungsvertrag. Bei bestimmten Terminen (z.B. Hochzeiten / Haarverlängerung) wird vom Kunden eine Vorab-Bezahlung verlangt. Dies wird dem Kunden bei Terminabsprache mitgeteilt. Diese Termine sind bis zur Bezahlung nur optioniert und können bis zum kompletten Geldeingang von Ulrichs Friseure & Barbiere abgesagt und storniert werden.
Noch nicht bezahlte Termine können von beiden Seiten mit einer Frist von 24 Stunden im Voraus verschoben werden. Dies muss telefonisch oder schriftlich geschehen. Sollte aus einem Verschulden (z.B. Fernbleiben oder zu spät kommen) des Kunden die vereinbarten Dienstleistungen aus Zeitmangel nicht ausgeführt werden können, sind Ulrichs Friseure & Barbiere berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und eine Termin-Ausfall-Gebühr in Höhe von 80% der geplanten Leistungen zu berechnen. Bei Dienstleistungen für welche der Salon die kundenspezifische Ware einkaufen musste und diese an- oder vorab bezahlt wurden, beträgt die Ausfallgebühr 100%.